EE-Flächen und -Potenziale

Windenergieanlagen

Die Windenergie leistet in der Region Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (ABW) den größten Beitrag zur erneuerbaren Stromgewinnung - Ende 2017 deckten 438 Anlagen mit einer installierten Leistung von 717 Megawatt bilanziell bereits rund 45 % des regionalen Strombedarfs. Der weitere Ausbau sowie das Repowering bestehender Anlagen spielt eine entscheidende Rolle bei der Transformation des Energiesystems hin zu einer erneuerbaren Energieversorgung.

Potenzialflächen

Grundsätzlich gilt: WEA sind privilegierte Vorhaben nach §35 BauGB. Jedoch bedarf es einer Abwägung von wichtigen Belangen wie bspw. Natur- und Anwohnerschutz sowie der Steuerung der Windenergieplanung durch Ausweisung sog. Konzentrationsgebiete in Regional- und Flächennutzungsplänen mit Ausschlusswirkung im restlichen Planungsraum.

In ABW obliegt es der Regionalen Planungsgemeinschaft, derartige Vorrang-/Eignungsgebiete (VR/EG) auszuweisen und in Form eines Teilplans (Teilplan Wind ABW 2018) zu veröffentlichen. Der Planungsraum umfasst die Landkreise Wittenberg, Anhalt-Bitterfeld sowie die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau (Regionalplan ABW 2018).

Vereinfacht dargestellt werden vom Planungsraum Restriktionsflächen (sog. “harte” und “weiche” Tabuzonen, s.u.) abgezogen, die aus verschiedenen Gründen (z.B. Naturschutz, vorhandener Infrastruktur, andersartigen Interessen etc.) für die Windenergienutzung nicht zur Verfügung stehen. Es resultieren potenziell geeignete Flächen - der sog. “Suchraum” - die rund 10 % des gesamten Planungsraums ausmachen. Diese Flächen werden einer Einzelfallprüfung (s.u.) unterzogen, die wiederum zu einem Ausschluss von etwa 90 % des Suchraums führen. Resultierend stehen somit für sie Ausweisung von VR/EG noch ca. 1 % des Planungsraums zur Verfügung, tatsächlich ausgewiesen als VR/EG wurden 3590 ha (0,98 %), vgl. Teilplan Wind ABW 2018.

Restriktionsflächen

Im Folgenden wird die Zusammensetzung der oben genannten Restriktionsflächen detaillierter beschrieben:

Harte Restriktionen (Tabuzonen):
 
  • Siedlungsflächen mit überwiegender Wohn- und Erholungsnutzung, Kur- und Klinikgebiete (+500 m Puffer (Teilplan Wind ABW 2018))
  • Verkehrs-, Sonder- und Hubschrauberlandeplätze
  • Naturschutzgebiete (+200 m Puffer (UBA 2013))
  • Geschützte Landschaftsbestandteile
  • SPA-/Vogelschutzgebiete (+200 m Puffer (UBA 2013))
  • Trinkwasserschutzgebiete Zone I + II
Harte Restriktionsflächen (Tabuzonen)
Weiche Restriktionen (Tabuzonen):
 
  • 1000 m-Pufferzone um Siedlungsflächen mit überwiegender Wohn- und Erholungsnutzung, Kur- und Klinikgebiete (Teilplan Wind ABW 2018)
  • Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Gebiete
  • Wald gem. § 2 WaldG LSA
  • UNESCO-Welterbegebiete
  • Überschwemmungsgebiete
  • Gewässer, stehend >1 ha (+65 m Puffer (UBA 2013))
  • Fließgewässer 1. Ordnung (+65 m Puffer (UBA 2013))
Weiche Restriktionsflächen (Tabuzonen)
Abwägungsflächen/Einzelfallprüfung:
 
  • Schutzabstände zu FFH-Gebieten (je nach Vorkommen von Bechsteinfledermaus oder Großes Mausohr +200…1000 m (Teilplan Wind ABW 2018))
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Naturparke
  • Biosphärenreservate
  • Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökölogischen Verbundsystems
  • Vorranggebiete für Natur und Landschaft
  • Naturdenkmale
  • Flächennaturdenkmale
  • Wasserschutzgebiet Zone III, Vorranggebiet für Wassergewinnung
  • Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft
  • Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung
  • Kommunale Planungen und Planabsichten, Landschaftsbild, private Belange, Erfordernisse der Raumordnung
  • Technische Infrastruktur und Vorbelastung
Abwägungsflächen/Einzelfallprüfung

Folgende Grafik zeigt die nach Ausschluss von harten und weichen Tabuzonen (schwarz) verbleibenden Flächen sowie die letztendlich ausgewiesenen Vorrang-/Eignungsgebiete (VR/EG) (grün):

Vereinigung harter und weicher Restriktionsflächen sowie VR/EG

Die Restriktionsflächen finden Sie im Tool unter Flächen -> Statische Flächen.

Repowering

In Anlehnung an MLV 2018 ermöglicht das Tool die Einstellung verschiedener Repowering-Szenarien, die im Folgenden beschrieben werden. Zu beachten ist, dass diese Varianten teilweise unvereinbar mit der aktuellen Rechts- und Planungslage sind (vgl. LEntwG LSA, MULE 2019). Entsprechend dem visionären Charakter des Tools sollen sie vielmehr alternative Pfade beim Ausbau der Windenergie aufzeigen:

  1. Kein Repowering: Es wird kein Repowering vorgenommen (nur heutige Anlagen vorhanden, mittlere Volllaststunden 2011-2015 für gesamte Region: 1630 (AEE 2018)).
  2. 1:1-Repowering (standorttreu): Standorttreues Repowering aller heute in Betrieb befindlichen Altanlagen durch eine neue Anlage, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Vorranggebieten (VR/EG) für Windenergie.
  3. Volle Nutzung VR/EG: In allen aktuellen Vorranggebieten (VR/EG) für Windenergie wird ein Maximum an Neuanlagen installiert. Alle Anlagen außerhalb dieser Gebiete werden abgebaut.
  4. Variabler Zubau: Bei diesem Szenario können neben den Vorranggebieten (VR/EG) zusätzliche Flächen für die Windenergie freigegeben werden, die sich aus veränderten Siedlungsabständen und/oder der Nutzung von Waldflächen ergeben.

Die jeweiligen Potenziale können dem Abschnitt Ergebnisse entnommen werden.

Randbedingungen

Für den Windenergieausbau innerhalb des Tools gelten folgende Vereinfachungen:

  • Die Altersstruktur der bestehenden Windenergieanlagen wird vernachlässigt, d.h. es wird kein sukzessiver Zubau berücksichtigt.
  • Es wird keine Optimierung der Anlagenanordnung vorgenommen. Stattdessen wird pauschal ein Flächenbedarf von 20 Hektar pro Anlage zugrunde gelegt (basierend auf MLV 2018, UBA 2013 und BMWi 2017).

Musteranlage

Als Neuanlage wird in den Repowering-Szenarien 2-4 vereinfacht eine Enercon E-141 (4,2 MW) mit einer Nabenhöhe von 159 m angenommen (im Mittel 2500 Volllaststunden in der gesamten Region).

Durch die höhere Effizienz neuer Anlagen kann bei gleicher installierter Leistung ein höherer Ertrag erreicht werden. Wenn Sie im Tool also das Repowering bzw. den freien Zubau aktiviert haben, führt dies auch ohne zusätzliche Kapazitäten stets zu einem höheren Ertrag.

Ergebnisse

  1. Kein Repowering: Keine Änderungen
  2. 1:1-Repowering (standorttreu): 438 WEA * 4,2 MW/WEA = 1840 MW
  3. Volle Nutzung VR/EG: 3590 ha / 20 ha/WEA * 4,2 MW/WEA = 752 MW
  4. Variabler Zubau: Die Flächenpotenziale und maximal installierbare Leistung hängen von den vorgenommenen Flächeneinstellungen ab und sind in folgender Tabelle aufgeführt. Grundlage bilden die harten und weichen Tabuzonen. Während die Rechtslage und damit der Ausschluss der harten und weichen Tabuzonen klar geregelt ist, konnten jene Flächen, die einer Abwägung/Einzelfallprüfung unterliegen, im Projekt nicht eindeutig bewertet werden: Die Bewertung im Teilplan Wind ABW 2018 erfolgt anhand eines Punktesystems, das als Grundlage nichtöffentliche Daten verwendet. Daher wird in Anlehnung an den Teilplan Wind ABW 2018 angenommen, dass lediglich 10 % der (nach Ausschluss harter und weicher Tabuzonen) resultierenden Flächen zur Verfügung stehen.
Abstand zu Siedlungen [m] Wald verwenden? Ergebnisse
Fläche [ha] Installierbare Anzahl WEA (10% der Fläche) Installierbare Leistung [MW]
500 nein 87847 439 1844
1000 nein 30713 154 752
1500 nein 7461 37 155
500 ja 147652 738 3100
1000 ja 69057 345 1449
1500 ja 25629 128 538

Der im Menü-Regler des Tools angezeigte Wert stellt die maximal installierbare unter den gewählten Randbedingungen dar.

Freiflächen-Photovoltaikanlagen

Freiflächen-Photovoltaikanlagen leisten mit einer installierten Kapazität von 445 Megawatt und einem Anteil von rund 18 % am Strombedarf der Region bereits Ende 2017 einen entscheidenden Beitrag. Der weitere Ausbau ist ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg zu einer vollständig erneuerbaren Energieversorgung, welcher in Abwägung mit der Raum- und Umweltwirkung erfolgen muss.

Potenzialflächen

Die Potenzialflächen werden in Anlehnung an die aktuelle Förderkulisse nach §37 EEG (2017) bestimmt. Es werden die folgenden Flächen berücksichtigt:

110 m-Streifen entlang von Bundesautobahnen und Schienenwegen:
 

Eine 110 m-Pufferzone um BAB und Schienenwege, abzüglich einer 40 m-Zone um BAB (§9 FStrG) und 10 m-Zone bei Schienenwegen (ZSW 2018) wird genutzt. Es werden weiterhin eine Breite von 24 m (BAB) respektive 12 m (Schienenwege) angenommen.

Böden mit geringem ackerbaulichen Ertragspotenzial (Bodengüte):
 

Große Flächenpotenziale sind in den landwirtschaftlich genutzten Gebieten zu finden. In Anlehnung an ZSW 2019 werden Flächen mit geringem ackerbaulichen Ertragspotenzial (Bodengüte) herangezogen. Hierfür werden die Ackerflächen und Wiesen aus Corine Land Cover (CLC 2018) mit den Flächen sehr und äußerst geringer Bodengüte (<50) laut Soil Quality Rating der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR 2014) verschnitten.

In der aktuellen Planung sollen laut Klima- und Energiekonzept des Landes Sachsen-Anhalt (MULE 2019) “die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen weitestgehend vermieden werden”. Um dieser Einschränkung Rechnung zu tragen, werden nach (ZSW 2019) lediglich 0,5..1,0 % als raumverträglich verfügbar angenommen.

Potenzialflächen

Weitere in der Förderkulisse des EEG enthaltenen Standorte Konversionsflächen und bundeseigene Immobilien finden hier aufgrund des vergleichsweise geringen Potenzials und mangelhafter Datenverfügbarkeit keine Berücksichtigung.

Restriktionsflächen

Den Potenzialflächen entgegen stehen Restriktionsflächen, in welchen die Errichtung von Photovoltaikanlagen ausgeschlossen (hart) oder unwahrscheinlich (weich) ist. Hierbei wurden sowohl die aktuelle Rechtslage als auch Planungskriterien einbezogen (vgl. BMVI 2015).

Harte Restriktionen:
 
  • Siedlungsflächen (+100 m Puffer)
  • Verkehrswege
    • BAB: (24 m Breite, +40 m Puffer)
    • Bundes-, Land- und Kreisstraßen (+20 m Puffer)
    • Nebenstraßen (5 m Breite)
    • Schienenwege (12 m Breite, +10 m Puffer)
  • Bahnanlagen
  • Flugverkehrsanlagen
  • Gewässer, stehend und fließend (+20 m Puffer)
  • Wald (+100 m Puffer)
  • Naturschutzgebiete
  • Nationalpark (in ABW n.V.)
  • Biosphärenreservate
  • Überschwemmungsgebiete
  • Flächenhafte Naturdenkmale
  • Wasserschutzgebiete
  • Harte Restriktionsflächen nach Regionalplan ABW 2018
    • Vorranggebiete für die Landwirtschaft
    • Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung
    • Landesbedeutsame Industrie- und Gewerbestandorte (Bestand + Planung)
    • Region bedeutsame Standort für Industrie und Gewerbe (Bestand + Planung)
Harte Restriktionsflächen
Weiche Restriktionen:
 
  • FFH-Gebiete
  • SPA-/Vogelschutzgebiete
  • Landschaftsschutzgebiete
  • Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eine ökologischen Verbundsystems
  • Vorranggebiete für Forstwirtschaft
  • Naturparke
  • Vorranggebiete für Natur und Landschaft
  • Vorranggebiete für Wassergewinnung
  • Vorbehaltsgebiete für Tourismus und Erholung
  • UNESCO Weltkulturerbegebiet (Gartenreich Dessau-Wörlitz)
  • Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft
Weiche Restriktionsflächen

Annahmen und Randbedingungen

  • Aus wirtschaftlichen Gründen werden nur Gebiete >1 ha berücksichtigt
  • Bereis bestehende Anlagen und damit genutzte Flächen werden vernachlässigt
  • Für den spezifischen Flächenbedarf werden 1,5 Hektar pro installiertem Megawatt (peak) angenommen. Gängige Werte reichen von 1,5 ha/MWp (ZSW 2019) bis zu 2..2,5 ha/MWp (BMWi 2017). Unter anderem aufgrund von Effizienzsteigerungen ist zukünftig von einem geringeren Flächenbedarf auszugehen (0,8 ha/MWp in 2030 nach ZSW 2019).
  • Aus den weiter oben beschriebenen Gründen werden von Äckern und Wiesen nach (ZSW 2019) nur ein Teil als raumverträglich angenommen. Hierfür werden pauschal 1,0 % angesetzt. Die gesamte Acker- und Wiesenfläche in ABW beträgt nach CLC 2018 208.578 ha, die maximal verfügbare Potenzialfläche ist demnach auf rund 2086 ha limitiert (A).
  • Gegenseitige Überschneidungen von Potenzialflächen sind minimal und werden daher vernachlässigt.

Ergebnisse

Um das tatsächlich verfügbaren Flächen zu bestimmen, werden die Restriktionsflächen von den Potenzialflächen abgezogen. Es ergeben sich die folgenden Potenziale für Flächen und maximal installierbare Leistung:

  Harte Restriktionen Harte + Weiche Restriktionen
Fläche [ha] Leistung [MWp] Fläche [ha] Leistung [MWp]
Bundesautobahn 226,0 150,7 138,0 92,0
Schienenwege 1959,0 1306,0 963,0 642,0
Äcker und Wiesen 45352,0 30234,7 13997,0 9331,3
Summe 47537,0   15098,0  
Bundesautobahn 226,0 150,7 138,0 92,0
Schienenwege 1959,0 1306,0 963,0 642,0
Äcker und Wiesen 2086,0 1390,7 2086,0 1390,7
Summe inkl. (A) 4271,0 2847,4 3187,0 2124,7

Der im Menü-Regler angezeigte Wert stellt die maximal installierbare Nennleistung unter Berücksichtigung der harten und weichen Restriktionsflächen dar (2125 MW).

Potenzialflächen: Ergebnisse